Online-Plattformen im Sinne des DSA müssen ein internes Beschwerdemanagementsystem haben, das es Nutzer:innen ermöglicht Beschwerden einzubringen, die zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür bearbeitet werden.
Wenn das Beschwerdemanagementsystem allerdings zu keiner Lösung führt, können Nutzer:innen sich an eine Streitbeilegungsstelle wenden.