Eine Video-Sharing-Plattform verfügt über kein Meldesystem und/oder lässt keine Bewertungen durch Nutzer und Nutzerinnen zu. 

Video-Sharing-Plattformen müssen es ihren Nutzern und Nutzerinnen ermöglichen mittels leicht erkennbarer Funktionen auf der Plattform und für Dritte einsehbar die dort verfügbaren Inhalte zu bewerten. Weiters muss den Nutzern und Nutzerinnen die Möglichkeit eingeräumt werden Inhalte dem Plattformanbieter oder der Plattformanbieterin zu melden. Die Plattform hat die Verpflichtung dem Meldenden zu erklären, wie mit der Meldung verfahren wird. 

Weiters müssen die Plattformen dafür sorgen, dass gemeldete Inhalte unverzüglich entfernt werden oder der Zugang dazu gesperrt wird, wenn bei diesen Inhalten ein klar begründeter Verdacht besteht, dass es sich um verbotene Inhalte handelt.

Nutzer und Nutzerinnen können sich etwa an die RTR als Schlichtungsstelle wenden, wenn die eingerichteten Melde- und Bewertungssysteme, das eingesetzte System elterlicher Kontrolle oder der Altersverifikation, Werkzeuge zur Kennzeichnung audiovisueller kommerzieller Kommunikation oder die Beschwerdesysteme nicht funktionieren. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Nutzer oder die Nutzerin schon erfolglos an die Plattform gewandt hat.

Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es dann eine einvernehmliche Lösung durch Erarbeitung eines Lösungsvorschlags herbeizuführen oder dem Nutzer oder der Nutzerin ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.