Video-Sharing-Plattformen müssen es ihren Nutzer:innen ermöglichen mittels leicht erkennbarer Funktionen auf der Plattform und für Dritte einsehbar die dort verfügbaren Inhalte zu bewerten. Weiters muss den Nutzer:innen die Möglichkeit eingeräumt werden Inhalte den Plattformanbieter:innen zu melden. Die Plattform hat die Verpflichtung dem Meldenden zu erklären, wie mit der Meldung verfahren wird.
Weiters müssen die Plattformen dafür sorgen, dass gemeldete Inhalte unverzüglich entfernt werden oder der Zugang dazu gesperrt wird, wenn bei diesen Inhalten ein klar begründeter Verdacht besteht, dass es sich um verbotene Inhalte handelt.
Nutzer:innen können sich etwa an die RTR als Schlichtungsstelle wenden, wenn die eingerichteten Melde- und Bewertungssysteme, das eingesetzte System elterlicher Kontrolle oder der Altersverifikation, Werkzeuge zur Kennzeichnung audiovisueller kommerzieller Kommunikation oder die Beschwerdesysteme nicht funktionieren. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Nutzer:innen schon erfolglos an die Plattform gewandt haben.
Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es dann eine einvernehmliche Lösung durch Erarbeitung eines Lösungsvorschlags herbeizuführen oder den Nutzer:innen ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.